Agentur-Dauermandat für Dienstleistungen, Support und Systemzugriffe

Dieses Mandat regelt die laufende Zusammenarbeit mit der Baldux GmbH. Es beschreibt transparent, was beauftragt wird, wann Leistungen beginnen, was abrechnungsfähig ist und welche Zugriffsrechte erforderlich sind.

Das bestätigst du mit diesem Mandat

  • Es handelt sich um ein Dienstleistungsmandat – kein bestimmter Erfolg wird geschuldet.
  • Die Baldux GmbH darf unmittelbar nach Anfrage oder Beauftragung tätig werden.
  • Jede Tätigkeit, die Zeit bindet und mit dem Mandat zusammenhängt, ist abrechnungsfähig.
  • Notwendige System- und Datenzugriffe sind erlaubt.
  • Die Verantwortung für Entscheidungen und deren Folgen liegt beim Auftraggeber.
  • Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Es gilt ausschließlich Schweizer Recht.
Mandat – vollständiger Wortlaut

1. Vertragsparteien

Auftragnehmerin ist die Baldux GmbH, Erlistrasse 6, 6403 Küssnacht am Rigi, Schweiz.

Auftraggeber ist das jeweils beauftragende Unternehmen bzw. die beauftragende Person.

2. Zweck und Geltungsbereich

Dieses Mandat regelt die laufende Zusammenarbeit im Bereich technischer, organisatorischer und beratender Dienstleistungen. Es gilt für sämtliche Leistungen, die angefragt, beauftragt oder veranlasst werden – unabhängig vom Kommunikationsweg.

Es handelt sich um ein Dienstleistungsmandat; ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet.

3. Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen insbesondere IT-, ERP- und Systemunterstützung, Support, Fehleranalyse, Optimierungen, Prozesse, Automatisierungen, Integrationen, Datenverarbeitung (Import/Export/Migration), Schnittstellen, APIs sowie technische und organisatorische Beratung.

Der Leistungsumfang ist nicht abschließend und kann auch kurzfristige oder begleitende Tätigkeiten umfassen.

4. Dauer

Das Mandat tritt mit Bestätigung in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich. Bereits begonnene oder erbrachte Leistungen bleiben davon unberührt.

5. Zugriffs- und Handlungsvollmacht

Der Auftraggeber ermächtigt die Baldux GmbH, alle zur Leistungserbringung erforderlichen technischen und organisatorischen Handlungen vorzunehmen, einschließlich notwendiger System- und Datenzugriffe.

Eine Rechts-, Prozess- oder Vertretungsvollmacht wird nicht erteilt.

6. Beginn der Tätigkeit

Die Baldux GmbH ist berechtigt, unmittelbar nach Anfrage oder Beauftragung mit der Umsetzung zu beginnen. Ab Beginn der Tätigkeit ist diese abrechnungsfähig.

7. Einsatz Dritter

Die Baldux GmbH darf Mitarbeiter, Freelancer und Subunternehmer einsetzen. Diese handeln im Auftrag der Baldux GmbH und erhalten die hierfür erforderlichen Zugriffsrechte.

8. Vergütung und Abrechnung

Abrechnungsfähig sind sämtliche zeit- und arbeitsbezogenen Aufwände, insbesondere:

  • Arbeits- und Supportzeiten
  • Telefon-, Video- und Online-Besprechungen
  • E-Mail-, Ticket-, Chat- und sonstige Kommunikation
  • Analyse-, Vor- und Nachbereitung
  • Koordinations- und Abstimmungsaufwände

Grundsatz: Jede Tätigkeit, die Zeit bindet und im Zusammenhang mit dem Mandat steht, ist abrechnungsfähig – unabhängig davon, durch wen sie erbracht wird.

9. Verantwortung und Haftung

Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Die Verantwortung für Entscheidungen, Nutzung und Folgen der Leistungen liegt beim Auftraggeber.

Eine Haftung besteht ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und ist der Höhe nach auf die in den drei Monaten vor Eintritt des Schadens gezahlten Vergütungen begrenzt.

10. Haftungsausschluss

Eine Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Schäden oder Folgen aus:

  • fehlerhaften oder unvollständigen Angaben
  • Datenimports, -übertragungen oder -verarbeitungen
  • Software-Bugs oder systembedingtem Verhalten
  • Updates, Änderungen oder Ausfällen von Drittanbietern
  • Empfehlungen, Einschätzungen oder Auskünften
  • wirtschaftlichen, steuerlichen oder rechtlichen Entscheidungen

Es erfolgt keine Rechts- oder Steuerberatung.

11. Rangfolge

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Baldux GmbH in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter

AGB
. Die AGB sind Bestandteil dieses Mandats. Dieses Mandat hat Vorrang vor entgegenstehenden Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich materielles Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Baldux GmbH in der Schweiz.

13. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Mandats unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Diese Darstellung dient der Transparenz und dem Verständnis des Mandatsinhalts.

Anschrift(erforderlich)